Du bist Mieter und möchtest dein E-Auto bequem zu Hause laden? Oder bist du Vermieter und fragst dich, ob die Installation einer Wallbox deine Immobilie aufwerten könnte? In beiden Fällen gibt es einiges zu beachten, von rechtlichen Voraussetzungen bis hin zur Kostenverteilung. In unserem Beitrag erfährst du, was du vor der Installation einer Wallbox in einem Mehrfamilienhaus berücksichtigen musst und von welchen Vorteilen du sowohl als Mieter wie auch als Vermieter profitierst.
Voraussetzungen für eine Wallbox im Mehrfamilienhaus
Die wichtigste Voraussetzung, um als Mieter eine Wallbox zu installieren, ist ein zur Wohnung gehörender Stellplatz. Ein weiterer Aspekt, den du als Mieter berücksichtigen solltest, ist die Ladeinfrastruktur. Auch ein intelligentes Lastmanagement ist wichtig und stellt sicherer, dass jederzeit weitere Wallboxen installiert werden können und der Hausstrom sinnvoll auf die ladenden E-Autos verteilt wird.
myenergi Tipp: Wenn du Mieter bist und überlegst, dir eine Wallbox anzuschaffen, nimm am besten Kontakt zu einem Installateur auf. Dieser wird einen Standortcheck durchführen und die vorhandenen Elektroinstallationen im Haus prüfen, so dass du sicher sein kannst, dass alles reibungslos funktioniert. Wenn alles genehmigt ist, wird dieser auch die Wallbox installieren.
Das Recht auf Installation einer Wallbox in Mietwohnungen
Gut zu wissen: Seit dem 1. Dezember 2020 kannst du als Mieter aufgrund des Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetzes sowie des Mietrechts verlangen, dass dein Vermieter dem Einbau einer Ladestation auf dem deinem zur Wohnung gehörenden Stellplatz zustimmt.
Das Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), das im März 2021 in Kraft trat schreibt vor, dass bei Neubauten mit mehr als fünf Stellplätzen und auch bei größeren Renovierungen mit mehr als zehn Stellplätzen alle Parkplätze mit der nötigen Vorinstallation für eine Ladestation ausgestattet werden müssen.
Ein wichtiger Schritt vorab: Vermieter informieren
Als Mieter solltest du immer vorab deinen Vermieter oder die Wohneigentümergemeinschaft über deine Pläne informieren und diese bei einem Treffen oder per E-Mail von den Vorteilen einer Wallbox überzeugen. Weitere Wallbox Voraussetzungen findest du in unserem informativen Blogbeitrag.
myenergi Tipp: Sprich mit deinen Nachbarn – wenn mehrere Mieter Interesse an einer Wallbox haben, könntet ihr euch die Kosten teilen. Auch einer gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur für alle Mieter macht in diesem Fall Sinn und verringert die Kosten ebenfalls. Gut zu wissen: Der Vermieter darf den Antrag nur aus triftigen Gründen ablehnen – beispielsweise dann, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht.
Wallbox für Mietwohnungen – wer zahlt?
Die Antwort auf die Frage „Muss ein Vermieter eine Wallbox stellen?“, ist schnell beantwortet: nein. Als Mieter trägst du die Kosten für die Anschaffung der Wallbox. Auch die Kosten für die fachgerechte Installation durch einen Installateur, sowie eventuell notwendige Anpassungen der Stromversorgung musst du übernehmen.
myenergi Tipp: Auch wenn die KfW-Förderung für Wallbox für Vermieter ausgelaufen ist, gibt es eventuell noch eine andere Wallbox Förderung, auf die du zurückgreifen kannst. Zudem kannst du die Ausgaben für den Kauf und die Installation der Wallbox als „haushaltsnahe Dienstleistung“ steuerlich absetzen. Ein weiterer Pluspunkt: Wenn du einmal ausziehen solltest, kannst du die Wallbox mitnehmen. Oder du vereinbarst mit deinem Vermieter, dass dieser deine Wallbox bei einem Auszug übernimmt.
Die Abrechnung des Ladestroms
Die Abrechnung des Ladestroms bei Wallboxen in Mietwohnungen gestaltet sich oft komplex und ist immer abhängig davon, wie die Wallbox angeschlossen ist und ob du sie mit deinen Nachbarn teilst. In einigen Fällen ist eine MID-zertifizierte oder eichrechtskonforme Ladestation notwendig – vor allem dann, wenn der Stromverbrauch präzise erfasst und abgerechnet werden soll.
Grundsätzlich gilt:
- Bei Nutzung des Wohnungsstroms wird der Ladestrom über die monatliche Stromabrechnung abgerechnet.
- Bei einem separaten Zähler kann der Vermieter eine individuelle Abrechnung für den Ladestrom erstellen.
- Wird die Wallbox über den Allgemeinstrom mit eigenem Zähler betrieben, erfolgt die Abrechnung über den Energieversorger. Bei separaten MID-zertifizierten Zählern für alle Wallboxen im Gebäude übernimmt oft die Hausverwaltung die Abrechnung, ähnlich wie bei den Nebenkosten.
- Bei Anschluss der Wallbox an den Allgemeinstrom und gemeinsamer Nutzung, beispielsweise per RFID, erfolgt die Abrechnung über einen eichrechtskonformen Ladepunkt.
mynergi Tipp: Dank der OCPP-Schnittstelle ermöglicht die Wallbox zappi® eine präzise Abrechnung und Darstellung der Ladesitzungen. Zudem wird die kommende zappi® Generation eichrechtskonform sein.
Vorteile für Vermieter bei der Installation einer Wallbox
Für Vermieter gibt es gute Gründe, über die Installation einer Wallbox nachzudenken. Hier einige Vorteile:
- Attraktivität der Immobile steigt: Immer mehr Menschen entscheiden sich für ein E-Auto. Eine Ladestation am Stellplatz kann daher für viele potenzielle Mieter ein entscheidender Vorteil sein. Mietwohnungen mit einer eigener Wallbox sind auf dem Mietmarkt deutlich gefragter.
- Profitiere von höheren Mieteinnahmen: Besonders in städtischen Gegenden kann eine Wallbox deine Mieteinnahmen erhöhen. Viele Mieter sind bereit, für diesen Komfort einen höheren Mietpreis zu zahlen.
- Förderprogramme von Kommunen und Stromanbietern nutzen: Auch wenn die KfW-Förderung ausgelaufen ist, bieten immer noch zahlreiche Städte und auch Stromanbieter Förderungen bei der Anschaffung und Installation von Wallboxen an. Informiere dich am besten vorab, um von der finanziellen Unterstützung zu profitieren.
Fazit: Wallboxen sind eine zukunftsorientierte Investition
Die Installation einer Wallbox in einer Mietwohnung kann sowohl für Mieter als auch für Vermieter viele Vorteile bringen. Als Mieter solltest du im Vorfeld genau klären, ob du einen Anspruch auf eine Wallbox hast und wie die Kosten aufgeteilt werden. Als Vermieter kannst du deine Immobilie durch die Installation einer Ladestation attraktiver machen. Klare Vereinbarungen im Vorfeld vermeiden Missverständnisse beider Parteien und sorgen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Ladelösung.
FAQs: Häufig gestellte Fragen rund um das Thema „Wallboxen für Mietwohnungen“
Haben Mieter ein Recht auf eine Wallbox?
Ja, aufgrund des Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetzes sowie des Mietrechts kannst du verlangen, dass dein Vermieter dem Einbau einer Ladestation auf dem deinem zur Wohnung gehörenden Stellplatz zustimmt.
Darf die Eigentümergemeinschaft eine Wallbox verbieten?
Die Eigentümergemeinschaft kann die Installation einer Wallbox in manchen Fällen verhindern. Allerdings nur aus triftigen Gründen – beispielsweise dann, wenn euer Haus denkmalgeschützt ist.
Kann der Vermieter eine Wallbox ablehnen?
Ein in Vermieter kann eine Wallbox ablehnen, insbesondere wenn die Installation mit baulichen Änderungen verbunden ist oder die Sicherheit der Immobilie gefährdet wird.